Startseite Immobilienangebote in Augsburg Immobilienpartner Impressum Augsburg
Immobilienangebote in Augsburg

Immobilienthemen


Immobilien Hausmiete Hauskauf Grundstücke Wohnungsmiete Wohnungskauf

Immobilienportal für Augsburg

Grundbesitz

Unter dem Grundbesitz ist der Besitz von Land, also von Grundstücken oder bebauten Grundstücken zu verstehen. Umgangssprachlich versteht man unter diesem Begriff jedoch eher das Eigentum. In diesem Sinne ist mit dem Wort Grundbesitzer also der Eigentümer eines Grundstückes gemeint. Der Grundbesitz wird anhand einer Eintragung in das Grundbuch schriftlich festgehalten. Das Grundbuch wird immer beim zuständigen Amtsgericht geführt, in dessen Bereich das Grundstück fällt. Das Grundbuchamt arbeitet eng mit dem Kataster- und dem Vermessungsamt zusammen, wenn sich Grundstücksteilungen, Eigentumsveränderungen oder Änderungen des Grenzverlaufes ergeben. Kauft man ein Grundstück, wird die Eigentumsübertragung nicht mit dem Laufvertrag wirksam, sondern erst mit der sogenannten Auflassung, also der Eintragung im Grundbuch. Aus diesem kann man auch die Besitz- und Belastungsverhältnisse einsehen, die in Form eines Grundbuchauszuges angefordert werden. Verfügt man über Grundbesitz, kann man das Grundstück beleihen und so beispielsweise als Sicherheit für einen Kredit benutzen. Hierbei wird im Grundbuch eine Grundschuld oder auch eine Hypothek eingetragen. Durch sie wird dem Gläubiger ein bevorzugter Zugriff auf den Grundbesitz eingeräumt, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Für diese Beleihung erhält der Schuldner im Gegenzug vergünstige Kreditkonditionen, sodass der Zinssatz bei Hypothekarkrediten meist wesentlich günstiger als bei Personalkrediten ist. Dies ist darin begründet, dass das Grundstück als Sicherheit für die kreditgebende Bank oder Sparkasse einen großen Wert darstellt. An einen Grundbesitz können bestimmte Regelungen gebunden sein, was jeweils regional unterschiedlich ist. So bestehen im Gebirge teilweise Regelungen zum Schutz der alpinen Infrastruktur und es gibt bestimmte Wegerechte sowie Weide- und Wasserrechte.