immobilienangebote-augsburg.de
Informationsportal zum Thema Immobilien in Augsburg
Immobilienthemen
Immobilien
Hausmiete
Hauskauf
Grundstücke Wohnungsmiete
Wohnungskauf
Immobilienportal für Augsburg
Grundbesitz
Unter dem Grundbesitz ist der Besitz von Land, also von Grundstücken oder bebauten
Grundstücken zu verstehen. Umgangssprachlich versteht man unter diesem Begriff jedoch
eher das Eigentum. In diesem Sinne ist mit dem Wort Grundbesitzer also der Eigentümer
eines Grundstückes gemeint. Der Grundbesitz wird anhand einer Eintragung in das
Grundbuch schriftlich festgehalten. Das Grundbuch wird immer beim zuständigen
Amtsgericht geführt, in dessen Bereich das Grundstück fällt. Das Grundbuchamt arbeitet eng
mit dem Kataster- und dem Vermessungsamt zusammen, wenn sich Grundstücksteilungen,
Eigentumsveränderungen oder Änderungen des Grenzverlaufes ergeben. Kauft man ein
Grundstück, wird die Eigentumsübertragung nicht mit dem Laufvertrag wirksam, sondern erst
mit der sogenannten Auflassung, also der Eintragung im Grundbuch. Aus diesem kann man
auch die Besitz- und Belastungsverhältnisse einsehen, die in Form eines Grundbuchauszuges
angefordert werden. Verfügt man über Grundbesitz, kann man das Grundstück beleihen und
so beispielsweise als Sicherheit für einen Kredit benutzen. Hierbei wird im Grundbuch eine
Grundschuld oder auch eine Hypothek eingetragen. Durch sie wird dem Gläubiger ein
bevorzugter Zugriff auf den Grundbesitz eingeräumt, wenn der Schuldner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Für diese Beleihung erhält der
Schuldner im Gegenzug vergünstige Kreditkonditionen, sodass der Zinssatz bei
Hypothekarkrediten meist wesentlich günstiger als bei Personalkrediten ist. Dies ist darin
begründet, dass das Grundstück als Sicherheit für die kreditgebende Bank oder Sparkasse
einen großen Wert darstellt. An einen Grundbesitz können bestimmte Regelungen gebunden
sein, was jeweils regional unterschiedlich ist. So bestehen im Gebirge teilweise Regelungen
zum Schutz der alpinen Infrastruktur und es gibt bestimmte Wegerechte sowie Weide- und
Wasserrechte.